Achten Sie darauf, dass Unterschriften immer mit vollem Vor- und Zunamen geleistet werden. So vermeiden Sie Personenmissverständnisse. Außerdem müssen Sie unbedingt den Ort und das Datum der Niederschrift festhalten. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass Ihr Testament auch in Kraft tritt, so geben Sie es beim Amtsgericht oder einem Notar in amtliche Verwahrung.
Grundsätzlich können Sie in Ihrem Testament frei bestimmen, wer wie und unter welchen Bedingungen was erben soll. Nur auf den Pflichtanteil haben Sie keinen Einfluss.
Ein einmal erstelltes Testament können Sie jederzeit widerrufen. Dazu vernichten Sie das Testament oder machen einen handschriftlichen Vermerk „ungültig“. Ein neues Testament setzt automatisch ein vorhergehendes außer Kraft. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung. Kontaktieren Sie uns gerne.